Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen
§ 1 Buchungen, Leistungen, Preise
Die Buchung einer Beförderungsleistung hat schriftlich, per Mail, per Fax oder Post zu erfolgen.Buchungen per Telefon werden nur von uns schon bekannten Kunden angenommen. Bei telefonischen Buchungen haftet die Firma GOT Transfer nicht für Übermittlungsfehler. Ein Anspruch auf Durchführung der Beförderungsleistung besteht grundsätzlich nur zu den vereinbarten Zeitpunkten ( +/- 60 Min. ) und bei vollständiger Bezahlung des Beförderungspreises. Die Transferpreise gelten für eine Abholadresse, für diese Adresse kann eine einfache Strecke oder Hin- und Rückfahrt gebucht werden. Pro Person darf ein übliches Gepäckstück (Koffer) und ein Handgepäck mitgeführt werden. Sonderleistungen, die auf Kundenwunsch erbracht werden, können von der Firma GOT Transfer gesondert berechnet werden. Der Kunde hat die Buchungsbestätigung bzw. die erteilte Rechnung unverzüglich auf Fehler, Unrichtigkeiten oder Unstimmigkeiten hin zu überprüfen und der Firma GOT Transfer gegebenenfalls darauf hinzuweisen. Der gesamte Fahrpreis wird nach Bestellung innerhalb von 7 Tagen fällig.
§ 2 Abholung des Kunden
GOT Transfer informiert den Kunden einen Tag vor Abholung über den Abholtermin bzw. bestätigt den selbigen. Der Kunde hat den Abholtermin genau einzuhalten, 60 Min. sind hierbei im Rahmen. Sollte es GOT Transfer nicht möglich sein, den Termin einzuhalten, so wird der Kunde möglichst umgehend informiert. Die gleiche Verpflichtung gilt für den Kunden. Werden, nach Zustandekommen eines Beförderungsvertrages, fremde Verkehrsmittel ohne Aufforderung durch die Firma GOT Transfer benutzt, übernehmen wir diese Kosten nicht. Die Firma GOT Transfer kann solche Fahrten zusammenfassen, die geografisch sinnvoll zu bedienen sind. Es werden in der Regel bis zu 3 Adressen (2 Zwischenstopps) angefahren. Die Firma GOT Transfer behält sich Leistungsänderungen vor, soweit sie nicht den Kern der Leistung berühren. Die Festlegung der Abholzeiten für die Fahrgäste obliegt ausschließlich der Firma GOT Transfer. Sie ergibt sich aus der Fahrtzeit, der Lage der Abholadressen sowie den Bestimmungen der Fluggesellschaften und des angefahrenen Flughafens.
§ 3 Abholung Flughafen / Rückfahrten
Die Abholzeit richtet sich nach der entsprechenden Abmachung (i.d.R. gilt eine Abholadresse als vereinbart, weitere Abholadressen werden mit Kosten in Höhe von 7,- € berechnet) bzw. der planmäßigen Ankunftszeit (z.B. des Fluges) +/- 120 min. GOT Transfer wartet, wenn möglich bis zu 30 Minuten (Kulanz) auf den Kunden bei eventuellen Verspätungen. Jede weitere angefangene Std. wird mit 15,- € berechnet. Der Kunde hat bei Bekanntwerden von Verspätungen die Firma GOT Transfer unverzüglich telefonisch, per Fax oder Email zu informieren. Es wird bei Abholungen am Flugplatz von 30 Min. Check-Out-Zeit ausgegangen. Bei verfrühten Landungen wird die planmäßige Ankunftszeit zugrunde gelegt. Fällt der Flug aus oder verschiebt er sich erheblich, entfällt der Anspruch auf Rückbeförderung, geleistete Beförderungsentgelte werden dann nicht erstattet. Ausnahme: Der Kunde meldet sich frühzeitig und macht einen neuen Abholtermin aus. Bei Umbuchungen der Rückfahrt / Rückflug oder Änderungen der Flugnummer bzw. des Ankunftsortes (Flughafen) muss der Kunde die Firma GOT Transfer mindestens 4 Stunden vorher informieren, um Fehlfahrten zu vermeiden. Bei Nichtbeachten trägt der Kunde die Kosten für dadurch aufgetretene Fehlfahrten in vollem Umfang.
Spartarif (Sammeltarif)
- Eine kostenlose Abholadresse.
- Bei der Hinfahrt zum jeweiligen Flughafen können Flüge bis zu 2h auseinander zusammengelegt werden. Weitere Fahrgäste sind nicht ausgeschlossen (Sammeltransfer).
- Bei der Rückfahrt vom Flughafen zum Wohnort können Flüge nach planmäßiger Ankunft am jeweiligen Flughafen bis zu 2h auseinander zusammengelegt werden. Weitere Fahrgäste sind nicht ausgeschlossen (Sammeltransfer).
- Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Umbuchungen und Stornierung des Fahrauftrages.
- Kostenpflichtige Beförderung von 1 Golfbag, 1 Tauchgepäck, 1 Sportgepäck und sperriges Gepäck (z.B. Klappfahrrad) p. Person.
Flextarif (Sammeltarif)
- Eine kostenlose Abholadresse.
- Bei der Hinfahrt zum jeweiligen Flughafen können Flüge bis zu 1h auseinander zusammengelegt werden. Weitere Fahrgäste sind nicht ausgeschlossen (Sammeltransfer).
- Bei der Rückfahrt vom Flughafen zum Wohnort können Flüge nach planmäßiger Ankunft am jeweiligen Flughafen bis zu 1h auseinander zusammengelegt werden. Weitere Fahrgäste sind nicht ausgeschlossen (Sammeltransfer).
- Kostenlose Umbuchung und Stornierung des Fahrauftrages bis 1 Tag vor Beförderungsfahrt.
- Kostenlose Beförderung von 1 Golfbag oder 1 Tauchgepäck p. Person.
Premiumtarif (Einzeltarif)
- Zwei kostenlose Abholadressen
- Bei der Hinfahrt zum jeweiligen Flughafen ohne Wartezeiten, Umwegen und anderen Fahrgästen (Einzeltransfer).
- Bei der Rückfahrt zum jeweiligen Flughafen ohne Wartezeiten, Umwegen und anderen Fahrgästen Einzeltransfer).
- Kostenlose Umbuchung und Stornierung des Fahrauftrages bis 1 Tag vor Beförderungsfahrt.
- Kostenlose Beförderung von 1 Golfbag, 1 Tauchgepäck oder 1 Sportgepäck p. Person.
§ 4 Personenbeförderung
Kundenzahlung (Beförderungsentgelte) sind vor Fahrtantritt voll und bar zu zahlen, anderes gilt nur für Firmen. Die Festsetzung des Beförderungsentgeltes erfolgt nach Vereinbarung. Die Firma GOT Transfer behält sich vor, bestimmte Personen von der Beförderung auszuschließen, dazu gehören z.B. stark betrunkene Personen. Kinder unter 12 Jahren und Tiere müssen unter Aufsicht von Begleitpersonen stehen. Gepäckstücke, die für andere Personen eine Gefahr darstellen könnten oder schmutzig sind, müssen nicht transportiert werden. Das gilt auch für sehr schwere (über 30kg) Gepäckstücke oder Gegenstände. Fahrgäste, die die Sicherheit oder den ordnungsgemäßen Ablauf beeinträchtigen werden von der Beförderung ausgeschlossen, ohne Ersatz des geleisteten Fahrpreises. Es besteht Gurtpflicht für alle Mitfahrer, für Kinder ebenso Kindersitzpflicht. Kunden müssen eigene Kindersitze bereitstellen, die dann bis zur Rückkehr verwahrt werden. Für Kindersitze wird jedoch keinerlei Haftung übernommen. Das Rauchen sowie der Alkoholgenuss während der Fahrt sind verboten. Bei längerer Fahrt werden Raucherpausen gemacht.
§ 5 Haftungsausschluss
Die Firma GOT Transfer haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung der vereinbarten Fahrten, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung. Eine Haftung für unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere solche, die nicht von der Firma GOT Transfer zu vertreten, sind, übernimmt die Firma GOT Transfer grundsätzlich nicht. Bei Vorliegen von höherer Gewalt können beide Vertragsparteien kostenlos zurücktreten, dazu gehören auch Krieg oder Unruhen. Für die Folgen von Verspätungen infolge höherer Gewalt, unvorhergesehener Verkehrsverdichtung oder Staus, Glatteis haftet GOT Transfer nicht. Die Haftung für die Folgen leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Bei Fahrzeugausfällen, gleich jeglicher Art, soweit sie nicht durch höhere Gewalt, leichte Fahrlässigkeit oder unverschuldeten Verkehrsunfall verursacht sind, erstattet GOT Transfer die Fahrkosten für eine Bahnfahrt 2. Klasse an das Reiseziel, oder bemüht sich um ein Ersatzfahrzeug. Taxifahrten werden grundsätzlich nicht erstattet. Die Ladetätigkeit des Fahrers ist eine Gefälligkeitsleistung auf Risiko des Kunden. Es wird der Abschluss einer Reise – bzw. Gepäckversicherung empfohlen.?Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet dir Firma GOT Transfer gegenüber dem Kunden im Schadensfalle im Rahmen der hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung von der Firma GOT Transfer für Sachschäden und Verluste auf höchstens € 1000,— pro Buchung, soweit der Schaden von der Firma GOT Transfer weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Dies gilt auch für die Personen, die für die Firma GOT Transfer werden, wie Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung unverzüglich schriftlich zur Kenntnis von der Firma GOT Transfer zu bringen, spätestens 14 Tage nach Beendigung der in Verbindung mit der Leistung getätigten Reise. Für Personenschäden haftet GOT Transfer lediglich nach Maßgabe der zur Deckung der Risiken abgeschlossenen Haftpflicht- und Insassenversicherung. Haftungsvoraussetzung ist jedoch grob fahrlässige oder vorsätzliche Schadensverursachung durch den Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für Schäden bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
§ 6 Güter und Tierbeförderung
Es werden generell keine Gefahrguttransporte durchgeführt. Sonstige Güter und Tiertransporte nur nach vorheriger Absprache, es müssen vom Kunden geeignete Transportbehälter zu Verfügung gestellt werden. Bei Auslandsfahrten müssen entsprechende Papiere bereitgehalten werden, um die sichder Kunde zu kümmern hat. Die Abrechnung erfolgt gleich wie beim Personentransport. Die Zuladungsgrenze des Fahrzeuges (1100 kg gesamt) darf nicht überschritten werden.
§ 7 Rücktritt durch den Fahrgast
| Gebührenübersicht bei Rücktritt vom Transfer durch den Kunden | ||
| ab 15 Tage vor Fahrantritt | ab 8 Tage vor Fahrantritt | ab 2 Tage vor Fahrantritt oder bei Nichtantritt |
| 20% | 45% | 90% |
| des zugrundeliegenden Fahrpreises | ||
Umbuchungen bis 14 Tage vor Reiseantritt werden kostenfrei durchgeführt, sofern die Auftragslage dies zulässt. Ansonsten wird bis 7 Tage vor Reiseantritt 25,00 € für die Umbuchung berechnet, wenn die Umbuchung vorgenommen werden kann, ansonsten gilt der Anspruch als verfallen und wird ebenfalls mit 25,00 € als Kostenpauschale abgerechnet.
§ 8 Allgemeines
Die Serviceleistungen von GOT Transfer sind freiwillig, ein Rechtsanspruch darauf seitens des Kunden besteht nicht. Dazu gehören: Zeitungen und Getränke während der Fahrt, Spielzeug für Kinder (bleibt Eigentum von GOT Transfer). Warten bei länger als 30-minütiger Verspätung, Transport der Koffer von der Wohnungstüre zum Fahrzeug. Das Fahrzeug wird nur nach Sitzplätzen vermietet. Die Abholung erfolgt von einem abgesprochenen Abholort (Adresse). Sollen mehrere Abholorte angefahren werden, ist dies nur nach Absprache und gegen Aufpreis von € 10,- pro Anfahrtsort möglich. GOT Transfer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Fahrer Hausrecht im Fahrzeug hat. Bei Vandalismus oder Sachbeschädigung wird sofort Anzeige erstattet und die Fahrt beendet, der Fahrpreis wird in diesen Fällen nicht erstattet. Erfüllungsort ist Flensburg. Als allgemeiner Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten soll Flensburg gelten. Durch Unterschrift bzw. Bestätigung des Kunden erkennt dieser die Geschäftsbedingungen der Firma GOT Transfer an. Änderungen oder Aktualisierung der Geschäftsbedingungen behält sich die Firma GOT Transfer vor.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gesamtwirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Klausel ist durch eine wirksame Klausel zu ersetzen, die der Interessenlage entspricht.
Firma GOT Transfer, Roggenbogen 6, 24941 Flensburg (Stand 01.03.2011)




